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Rechtliches

AGB Begleitung

Die Bedingungen für Programme, Gruppen-Calls und persönliche Begleitung.

Programme und Begleitung
Stand: Oktober 2026
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching- und Programmangebote

Anbieterin: Ines Katharina Appel, handelnd unter der Bezeichnung „IK. Selbstführung“
Fürstenrieder Straße 7, 80687 München
E-Mail: hallo@ikselbstfuehrung.de
Telefon: 0176 565 17348

§ 1

Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für Verträge zwischen Ines Katharina Appel, handelnd unter der Unternehmensbezeichnung „IK. Selbstführung“, nachfolgend „Anbieterin“, und dem jeweiligen Vertragspartner, nachfolgend „Teilnehmer“, über folgende Coaching- und Programmangebote:
a) das Gruppenprogramm „Eigenregie“,
b) das individuelle Programm „Eigenregie 1:1“,
c) einzeln buchbare Einzelcoachings sowie
d) das Angebot „Einzelcoaching – 5er-Paket“.

(2) Teilnehmer im Sinne dieser AGB können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Regelungen, die ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.

(3) Maßgeblich für den jeweiligen Vertrag sind diese AGB sowie die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der jeweiligen Angebotsseite, im Checkout und in der Buchungs- oder Vertragsbestätigung angegebenen Leistungsmerkmale, Termine, Preise und Laufzeiten.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich für Coaching- und Programmangebote der Anbieterin. Für Verträge über Waren oder digitale Produkte aus dem separaten Shop der Anbieterin gelten gesonderte Bedingungen.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(6) Die Coaching-Angebote richten sich an Teilnehmer mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz in Deutschland. Das physische Workbook wird ausschließlich an Lieferadressen in Deutschland versandt.

(7) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2

Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Die Anbieterin bietet persönliche Coaching- und Begleitangebote zur individuellen Reflexion, persönlichen Selbstführung und persönlichen Entwicklung an.

(2) Coaching und inhaltliche Arbeit erfolgen synchron in den jeweils vereinbarten Live-Terminen per Videokonferenz. Die Live-Termine werden in Bild und Ton in beide Richtungen durchgeführt. Der Teilnehmer kann während des gesamten Termins unmittelbar und ohne besondere Anstrengung Rückfragen stellen und mit der Anbieterin sowie, im Gruppenprogramm, mit den übrigen Teilnehmern in Austausch treten. Die unmittelbare Rückfragemöglichkeit ist Bestandteil der geschuldeten Leistung.

(3) Nicht Bestandteil der Coaching-Angebote sind insbesondere:
a) Aufzeichnungen der Live-Termine in Bild oder Ton;
b) eine Videobibliothek oder sonstige vorproduzierte Kursmodule oder Lerninhalte;
c) ein dauerhaft zugänglicher Selbstlernbereich, eine Kursplattform oder ein Mitgliederbereich;
d) eine Fortschrittsanzeige oder ein vergleichbares Kontrollsystem;
e) die Einreichung, Korrektur oder Bewertung von Arbeitsergebnissen des Teilnehmers;
f) ein Teilnahme-, Abschluss- oder Leistungszertifikat;
g) ein eigenständiger digitaler Selbstlernkurs.

Gruppenprogramm „Eigenregie“

(4) Das Gruppenprogramm „Eigenregie“ ist ein zwölfwöchiges Begleitprogramm im Kohortenmodell. Es umfasst:
a) zwölf wöchentliche, synchron per Videokonferenz durchgeführte Live-Gruppen-Calls von jeweils 90 Minuten;
b) zwei individuell durchzuführende Live-Einzelgespräche von jeweils 30 Minuten; sowie
c) ein physisches Workbook in gedruckter Form.

(5) Das physische Workbook ist im Programmbeitrag enthalten. Es dient der persönlichen Reflexion, der Bearbeitung von Übungen für sich selbst und der Dokumentation von Informationen aus den Live-Terminen. Es ist begleitendes Arbeitsmaterial und kein eigenständiger Selbstlernkurs. Arbeitsergebnisse aus dem Workbook werden nicht eingereicht, nicht korrigiert und nicht bewertet; eine Verpflichtung zur Bearbeitung besteht nicht.

(6) Die zwei individuellen Live-Einzelgespräche sind fester Bestandteil des Gruppenprogramms. Sie sind nicht separat buchbar, nicht in frei buchbare Einzelcoachings umwandelbar, nicht auszahlbar und nicht auf andere Personen übertragbar.

(7) Die Teilnehmerzahl des Gruppenprogramms „Eigenregie“ ist je Kohorte auf maximal zwölf Teilnehmer begrenzt. Das Programm wird ab einer Mindestteilnehmerzahl durchgeführt, die für die jeweilige Kohorte vor Vertragsschluss bekannt gegeben wird.

Programm „Eigenregie 1:1“

(8) „Eigenregie 1:1“ ist ein individuell durchgeführtes, zwölfwöchiges Begleitprogramm für einen Teilnehmer. Es umfasst:
a) zwölf individuell zwischen Anbieterin und Teilnehmer zu vereinbarende, synchron per Videokonferenz durchgeführte Einzeltermine von jeweils 45 Minuten; sowie
b) ein physisches Workbook in gedruckter Form.

(9) Die inhaltliche Arbeit erfolgt in den individuell vereinbarten Live-Terminen. Das physische Workbook ist im Programmbeitrag enthalten; Absatz 5 gilt entsprechend.

Einzelcoaching

(10) Einzelcoachings sind individuell buchbare, synchron per Videokonferenz durchgeführte Coaching-Termine von jeweils 60 Minuten.

Einzelcoaching – 5er-Paket

(11) Das Angebot „Einzelcoaching – 5er-Paket“ berechtigt den als Teilnehmer benannten Kunden zur Inanspruchnahme von fünf individuell vereinbarten, synchron per Videokonferenz durchgeführten Einzelcoachings von jeweils 60 Minuten.

(12) Das 5er-Paket ist ein zeitlich befristetes persönliches Coaching-Paket. Es ist kein Wertgutschein und nicht zur Verrechnung mit anderen Angeboten der Anbieterin bestimmt.

§ 3

Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Coaching-Angebote auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

(2) Mit Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichwertig eindeutig beschrifteten Schaltfläche gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über das ausgewählte Coaching-Angebot ab.

(3) Nach Eingang der Bestellung erhält der Teilnehmer eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.

(4) Der Vertrag kommt zustande, sobald die Anbieterin dem Teilnehmer innerhalb von fünf Kalendertagen nach Eingang der Bestellung eine ausdrückliche Buchungs- oder Vertragsbestätigung per E-Mail übermittelt. In dieser Bestätigung werden das gebuchte Angebot und die wesentlichen Vertragsdaten wiedergegeben. Nimmt die Anbieterin das Angebot nicht innerhalb dieser Frist an, gilt es als abgelehnt; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich und vollständig über den ursprünglichen Zahlungsweg erstattet.

(5) Die Anbieterin speichert den Vertragstext und stellt dem Teilnehmer mit der Buchungs- oder Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, mindestens das gebuchte Angebot, den Gesamtpreis, die Laufzeit beziehungsweise Einlösefrist, die vereinbarten oder maßgeblichen Terminangaben, diese AGB sowie, sofern der Teilnehmer Verbraucher ist, die Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformulars zur Verfügung.

(6) Ist nach Eingang einer Bestellung für das Gruppenprogramm „Eigenregie“ aufgrund einer technischen Überbuchung oder aus einem sonstigen Grund kein Programmplatz mehr verfügbar, informiert die Anbieterin den Teilnehmer unverzüglich. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich über den ursprünglichen Zahlungsweg erstattet.

(7) Der Bestellvorgang umfasst – abhängig von der technischen Gestaltung des jeweiligen Checkouts – die Auswahl des gewünschten Angebots, gegebenenfalls das Hinzufügen zum Warenkorb, den Aufruf des Bestellformulars, die Eingabe der erforderlichen Daten, die Prüfung der Angaben auf der Bestellübersicht und das verbindliche Absenden der Bestellung durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“.

Bis zum Absenden der Bestellung kann der Teilnehmer seine Eingaben mithilfe der im Bestellformular vorgesehenen Korrekturfunktionen sowie über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen prüfen, ändern und berichtigen. Der Bestellvorgang kann bis zum Absenden der Bestellung jederzeit abgebrochen werden.

Die Anbieterin speichert den Vertragstext und stellt ihn dem Teilnehmer mit der Buchungs- oder Vertragsbestätigung gemäß Absatz 5 auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Anbieterin unterliegt keinen besonderen Verhaltenskodizes.

§ 4

Laufzeit, Termine und Terminvereinbarung

Gruppenprogramm „Eigenregie“

(1) Das Gruppenprogramm „Eigenregie“ beginnt zu dem für die jeweilige Kohorte angegebenen Startdatum und endet grundsätzlich zwölf Wochen danach.

(2) Das konkrete Startdatum, das reguläre Programmende, die Termine, Wochentage und Uhrzeiten der zwölf Live-Gruppen-Calls, die Mindestteilnehmerzahl sowie der Stichtag nach Absatz 4 ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung, dem Checkout und der Buchungs- oder Vertragsbestätigung.

(3) Die Anbieterin stellt für die zwei individuellen Live-Einzelgespräche im Programmverlauf vorgesehene Zeitfenster zur Verfügung. Die Gespräche sollen innerhalb der regulären zwölfwöchigen Programmlaufzeit stattfinden.

(4) Wird die Mindestteilnehmerzahl bis zu dem für die jeweilige Kohorte bekannt gegebenen Stichtag nicht erreicht, ist die Anbieterin berechtigt, den Start der Kohorte abzusagen oder auf einen späteren Termin zu verschieben. Der Stichtag liegt mindestens sieben Tage vor dem Starttermin. Die Anbieterin informiert den Teilnehmer unverzüglich in Textform.

(5) Im Fall des Absatzes 4 kann der Teilnehmer den angebotenen Ersatztermin annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Tritt er zurück, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und vollständig erstattet.

Hat der Teilnehmer das Workbook bereits erhalten, ist er verpflichtet, es innerhalb von 14 Tagen nach Zugang eines von der Anbieterin kostenfrei bereitgestellten Rücksendeetiketts an die Anbieterin zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten der Anbieterin. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Workbooks. Die Erstattung erfolgt unabhängig vom Zugang der Rücksendung.

Kommt der Teilnehmer seiner Rücksendepflicht nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang einer Erinnerung in Textform nach und hat er dies zu vertreten, kann die Anbieterin Ersatz des ihr hierdurch tatsächlich entstandenen Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

Programm „Eigenregie 1:1“

(6) „Eigenregie 1:1“ beginnt zu dem zwischen Anbieterin und Teilnehmer vereinbarten Startdatum und hat eine reguläre Laufzeit von zwölf Wochen.

(7) Die zwölf Einzeltermine sollen möglichst vor Programmstart, spätestens jedoch innerhalb der ersten sieben Kalendertage nach dem vereinbarten Startdatum verbindlich abgestimmt werden. Sie finden grundsätzlich in einem regelmäßigen wöchentlichen Rhythmus statt.

(8) Eine Verlängerung des Durchführungszeitraums kann im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen, jedoch grundsätzlich längstens bis zum Ablauf der vierzehnten Woche nach dem vereinbarten Startdatum. Der Teilnehmer ist verpflichtet, an der rechtzeitigen Terminabstimmung mitzuwirken und verfügbare, angemessene Termine wahrzunehmen. Ein Anspruch auf eine darüber hinausgehende Verlängerung besteht nicht, soweit die Verzögerung aus der Sphäre des Teilnehmers stammt.

Einzelcoaching und 5er-Paket

(9) Soweit Termine nicht bereits bei Vertragsschluss verbindlich festgelegt sind, werden sie zwischen Anbieterin und Teilnehmer individuell vereinbart oder über das von der Anbieterin bereitgestellte Buchungstool gebucht.

(10) Für einzeln buchbare Einzelcoachings und das „Einzelcoaching – 5er-Paket“ erhält der Teilnehmer nach Vertragsschluss die Informationen zum Zugang zum Buchungstool per E-Mail.

(11) Die Anbieterin stellt innerhalb der jeweiligen Programmlaufzeit oder Einlösefrist angemessene Buchungsmöglichkeiten bereit. Ein Anspruch auf einen bestimmten Wochentag, eine bestimmte Uhrzeit oder eine bestimmte kurzfristige Verfügbarkeit besteht nicht.

§ 5

Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten

(1) Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die für die Teilnahme erforderliche technische Ausstattung, insbesondere eine stabile Internetverbindung sowie ein geeignetes Endgerät mit Kamera und Mikrofon, bereitzuhalten.

(2) Der Teilnehmer wirkt bei der Terminvereinbarung und -buchung rechtzeitig mit und nimmt vereinbarte Termine wahr.

(3) Soweit der Teilnehmer für die Durchführung eines Angebots erforderliche Angaben, insbesondere eine zutreffende E-Mail-Adresse oder Lieferadresse, nicht oder nicht rechtzeitig mitteilt, kann dies die Durchführung oder den Versand verzögern.

(4) Der Teilnehmer informiert die Anbieterin unverzüglich, wenn sich seine für die Vertragsdurchführung relevante E-Mail-Adresse oder Lieferadresse ändert.

(5) Technische Störungen aus der Sphäre des Teilnehmers begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Ersatztermin. Dies gilt nicht, soweit der Teilnehmer nachweist, dass die Störung für ihn nicht vorhersehbar und nicht zu vertreten war.

§ 6

Absagen, Umbuchungen und verpasste Termine

Einzeltermine

(1) Vereinbarte Einzeltermine können vom Teilnehmer bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder umgebucht werden. In diesem Fall vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin innerhalb der jeweiligen Programmlaufzeit oder Einlösefrist.

(2) Sagt der Teilnehmer einen vereinbarten Einzeltermin weniger als 24 Stunden vor Beginn ab oder nimmt er den Termin nicht wahr, gilt der Termin als in Anspruch genommen, sofern der Teilnehmer die verspätete Absage oder das Nichterscheinen zu vertreten hat. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer nachweist, dass ihm die rechtzeitige Absage oder Teilnahme aufgrund eines unvorhersehbaren und nicht zu vertretenden Umstands nicht möglich war. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(3) Kann ein Termin aus Gründen, die die Anbieterin zu vertreten hat, nicht stattfinden, vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin. Soweit erforderlich, verlängert sich die Programmlaufzeit oder Einlösefrist angemessen.

Gruppen-Calls

(4) Die Live-Gruppen-Calls werden nicht aufgezeichnet. Kann ein Teilnehmer an einem Gruppen-Call nicht teilnehmen, kann die Anbieterin nach Absprache eine verkürzte, live durchgeführte Nachholmöglichkeit in Einzel- oder Gruppenform anbieten.

(5) Ein Anspruch auf eine vollständige Wiederholung des versäumten Gruppen-Calls, auf einen Einzeltermin, auf eine bestimmte Form der Nachholung oder auf eine Aufzeichnung besteht nicht.

(6) Eine Nachholmöglichkeit wird grundsätzlich innerhalb der Programmlaufzeit und, soweit verfügbar und angemessen, bis spätestens zwei Wochen nach dem regulären Programmende angeboten. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht kein Anspruch auf eine Nachholung, sofern die Anbieterin die Durchführung nicht zu vertreten hat. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

Einzelgespräche im Gruppenprogramm

(7) Können die zwei im Gruppenprogramm enthaltenen individuellen Live-Einzelgespräche nach Maßgabe der Regelungen zu Absagen und Umbuchungen nicht zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt stattfinden, wird – soweit verfügbar und angemessen – ein Ersatztermin innerhalb der Programmlaufzeit oder spätestens bis zum Ablauf der zweiten Woche nach dem regulären Programmende angeboten.

(8) Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht kein Anspruch auf Durchführung noch nicht wahrgenommener Einzelgespräche, sofern die Anbieterin innerhalb dieses Zeitraums angemessene Terminmöglichkeiten bereitgestellt hat und der Ablauf nicht von ihr zu vertreten ist. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

§ 7

Einlösefrist des Einzelcoaching – 5er-Pakets

(1) Die fünf Coaching-Termine des „Einzelcoaching – 5er-Pakets“ müssen innerhalb von sechs Monaten ab Vertragsschluss tatsächlich durchgeführt werden. Eine bloße Buchung eines Termins innerhalb der Einlösefrist genügt nicht. Das konkrete Datum des Fristablaufs wird dem Teilnehmer in der Buchungs- oder Vertragsbestätigung mitgeteilt.

(2) Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, Termine rechtzeitig über das bereitgestellte Buchungstool zu buchen und wahrzunehmen.

(3) Eine Verlängerung der Einlösefrist aufgrund persönlicher Umstände des Teilnehmers, insbesondere wegen Urlaub, Erkrankung, zeitlicher Verhinderung oder nicht rechtzeitiger Terminbuchung, erfolgt nicht automatisch. Eine Verlängerung bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung mit der Anbieterin.

(4) Kann die Anbieterin innerhalb der Einlösefrist keine angemessenen Termine anbieten, sagt sie einen bereits vereinbarten Termin ab oder kann ein Termin aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht stattfinden, verlängert sich die Einlösefrist angemessen.

(5) Nach Ablauf der Einlösefrist noch nicht wahrgenommene Coaching-Termine verfallen, wenn die Anbieterin innerhalb der Einlösefrist ausreichende und angemessene Buchungsmöglichkeiten angeboten hat, der Teilnehmer die Termine trotz dieser Möglichkeiten nicht wahrgenommen hat und die Anbieterin den Fristablauf nicht zu vertreten hat. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

§ 8

Workbook, Versand und vorläufige PDF-Bereitstellung

(1) Das physische Workbook ist Bestandteil des Gruppenprogramms „Eigenregie“ und von „Eigenregie 1:1“. Es ist im jeweiligen Programmbeitrag einschließlich des Versands an Lieferadressen in Deutschland enthalten.

(2) Die Anbieterin veranlasst die Produktion und den Versand des Workbooks rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Programms. Beim Gruppenprogramm „Eigenregie“ wird die Produktion veranlasst, sobald die Durchführung der Kohorte feststeht.

(3) Trifft das physische Workbook bis zum Programmstart nicht beim Teilnehmer ein, stellt die Anbieterin dem Teilnehmer zum Programmstart die für die ersten vierzehn Tage des Programms vorgesehenen Workbook-Seiten vorübergehend als PDF-Datei per E-Mail zur persönlichen Nutzung zur Verfügung. Das Workbook ist begleitendes Arbeitsmaterial; die Teilnahme an den Live-Terminen ist auch vor seiner Zustellung möglich.

(4) Die PDF-Bereitstellung dient ausschließlich der Überbrückung der Lieferzeit des physischen Workbooks. Sie begründet keinen Anspruch auf weitere digitale Kursinhalte, Aufzeichnungen, eine Videobibliothek, einen dauerhaft zugänglichen Mitgliederbereich oder einen eigenständigen digitalen Selbstlernkurs.

(5) Mit Übergabe des physischen Workbooks an den Teilnehmer geht das Eigentum am gedruckten Exemplar auf den Teilnehmer über. Die gesetzlichen Rechte des Teilnehmers, insbesondere bei Verlust oder Beschädigung während des von der Anbieterin veranlassten Versands, bleiben unberührt.

(6) Bei einer vom Teilnehmer zu vertretenden fehlerhaften oder unvollständigen Lieferadresse, einer Annahmeverweigerung oder einer unterlassenen Abholung kann die Anbieterin die angemessenen, tatsächlich erforderlichen und nachgewiesenen Mehrkosten eines erneuten Versands verlangen.

(7) Ersatzexemplare werden, soweit verfügbar, gegen Erstattung der hierfür anfallenden Kosten versandt.

§ 9

Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die für das jeweilige Angebot zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Angebotsseite und im Checkout angegebenen Preise. Alle Preise sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile.

(2) Soweit für ein Angebot Versandkosten anfallen, werden diese vor Abgabe der Bestellung auf der Angebotsseite und im Checkout gesondert ausgewiesen. Beim Gruppenprogramm „Eigenregie“ und bei „Eigenregie 1:1“ sind das Workbook sowie der Versand innerhalb Deutschlands im jeweiligen Programmbeitrag enthalten. § 8 Abs. 6 und 7 bleiben unberührt.

(3) Der Gesamtpreis ist unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt über eine der im Checkout angebotenen Zahlungsarten. Soweit die gewählte Zahlungsart eine sofortige Zahlungsautorisierung oder Belastung bereits vor Vertragsschluss vorsieht, stellt dies noch keine Annahme des Vertragsangebots durch die Anbieterin dar.

(4) Die Anbieterin stellt dem Teilnehmer nach Vertragsschluss eine Rechnung in elektronischer Form zur Verfügung.

(5) Soweit der Teilnehmer im Checkout eine durch PayPal angebotene Ratenzahlungs- oder Finanzierungsoption auswählt, kommt die Vereinbarung über die Finanzierung ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und PayPal nach Maßgabe der hierfür geltenden Bedingungen von PayPal zustande; PayPal ist insoweit Kreditgeber. Der Vertrag über die gebuchte Coaching-Leistung zwischen der Anbieterin und dem Teilnehmer bleibt hiervon unberührt. Aufschläge für die Ratenzahlung durch die Anbieterin werden nicht erhoben.

(6) Gerät der Teilnehmer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann die Anbieterin nach vorheriger angemessener Zahlungsaufforderung in Textform die weitere Teilnahme bis zum Ausgleich fälliger Beträge vorübergehend aussetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.

(7) Gleicht der Teilnehmer den Rückstand aus, nimmt er ab diesem Zeitpunkt wieder an den noch ausstehenden Terminen teil. Für Gruppen-Calls, die während einer berechtigten Aussetzung stattgefunden haben, besteht kein Anspruch auf eine vollständige Wiederholung oder individuelle Nachholung; eine Nachholmöglichkeit nach § 6 Abs. 4 kann die Anbieterin auch in diesem Fall anbieten. Gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.

(8) Preisnachlässe, zeitlich befristete Aktionen und Sonderkonditionen gelten ausschließlich im jeweils angegebenen Zeitraum und unter den auf der Angebotsseite oder im Checkout genannten Voraussetzungen.

§ 10

Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars ist Bestandteil der vorvertraglichen Verbraucherinformationen. Sie wird dem Teilnehmer vor Abgabe seiner Vertragserklärung zugänglich gemacht und mit der Buchungs- oder Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, übermittelt.

(2) Der Widerruf ist gegenüber der Anbieterin durch eindeutige Erklärung auszuüben. Der Teilnehmer kann hierfür das bereitgestellte Muster-Widerrufsformular oder die auf der Website der Anbieterin bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion verwenden; deren Verwendung ist nicht vorgeschrieben.

(3) Soll mit der Erbringung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, holt die Anbieterin hierzu vor Vertragsschluss eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Teilnehmers ein und weist ihn dabei auf die Voraussetzungen eines gesetzlichen Wertersatzanspruchs hin. Diese Erklärung wird dokumentiert.

(4) Bei einzeln gebuchten Einzelcoachings erlischt das Widerrufsrecht nach Maßgabe des § 356 Abs. 4 BGB mit vollständiger Durchführung des Termins, wenn der Teilnehmer vor dessen Beginn ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert. Beim „Einzelcoaching – 5er-Paket“ tritt das Erlöschen erst mit vollständiger Durchführung aller fünf Termine ein; für zuvor durchgeführte Termine bleibt ein Wertersatzanspruch nach Maßgabe des Absatzes 3 unberührt.

(5) Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

§ 11

Gesundheitsabgrenzung und keine Erfolgsgarantie

(1) Die Coaching-Angebote richten sich an Personen, die eigenverantwortlich an persönlichen Themen arbeiten möchten. Sie stellen keine psychotherapeutische, psychiatrische, psychologische, ärztliche, heilkundliche oder sonstige medizinische Diagnostik, Beratung oder Behandlung dar und ersetzen keine solche Leistung.

(2) Bei Anhaltspunkten für eine akute psychische Krise oder dafür, dass eine medizinische, psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung erforderlich ist, kann die Anbieterin die Durchführung eines Coachings ablehnen, unterbrechen oder aus wichtigem Grund beenden, soweit die Fortsetzung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der Interessen beider Parteien nicht verantwortbar oder nicht zumutbar ist.

(3) Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung wird dem Teilnehmer dringend empfohlen, unverzüglich geeignete medizinische, psychiatrische, psychotherapeutische oder notfallmäßige Hilfe in Anspruch zu nehmen, insbesondere den Notruf 112 oder den örtlichen psychiatrischen Krisendienst zu kontaktieren. Die Anbieterin leistet keine Krisenintervention und ist nicht für eine medizinische oder psychotherapeutische Versorgung zuständig.

(4) Soweit die Anbieterin Leistungen nach Absatz 2 nicht erbringt oder den Vertrag beendet, richtet sich die Abrechnung nach § 16 Abs. 4 bis 7. Gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.

(5) Die Coaching-Angebote dienen der persönlichen Selbstführung, Reflexion und Entwicklung. Die Anbieterin schuldet die Erbringung der jeweils vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten persönlichen, beruflichen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg.

(6) Die Verantwortung für Entscheidungen, Handlungen und die Umsetzung der im Coaching besprochenen Impulse liegt beim Teilnehmer.

§ 12

Vertraulichkeit, Verhalten und Ausschluss

(1) Die Anbieterin behandelt alle ihr im Rahmen der Coaching-Angebote bekannt gewordenen persönlichen Informationen des Teilnehmers vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter. Gesetzliche Offenlegungs-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten bleiben unberührt.

(2) Die Teilnehmer des Gruppenprogramms verpflichten sich, persönliche Informationen, Aussagen und sonstige Inhalte anderer Teilnehmer, die ihnen im Rahmen der Gruppen-Calls bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne deren Einwilligung an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Programms hinaus fort. Gesetzliche Offenlegungs-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten sowie die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater bleiben unberührt.

(3) Ton-, Bild- oder Bildschirmaufzeichnungen der Live-Termine durch den Teilnehmer sowie deren Übertragung, Veröffentlichung oder sonstige Weitergabe sind nicht gestattet. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.

(4) Die Bewertung der Coaching-Angebote sowie die Schilderung eigener Erfahrungen bleiben dem Teilnehmer unbenommen, soweit dabei keine personenbezogenen Informationen anderer Teilnehmer offengelegt werden.

(5) Die Teilnehmer haben sich in den Live-Terminen respektvoll zu verhalten und den Ablauf nicht erheblich zu stören. Insbesondere sind beleidigende, diskriminierende, bedrohende oder sonstige die Rechte anderer verletzende Äußerungen und Handlungen unzulässig.

(6) Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte sowie unbefugte Aufzeichnungen oder die unbefugte Weitergabe vertraulicher Inhalte sind untersagt.

(7) Verstößt ein Teilnehmer gegen wesentliche Vertragspflichten, kann die Anbieterin ihn zunächst verwarnen und zur Unterlassung oder Abhilfe auffordern.

(8) Bei einem schweren Verstoß oder wenn eine vorherige Aufforderung offensichtlich keine Abhilfe erwarten lässt, kann die Anbieterin den Teilnehmer vorübergehend von einzelnen Live-Terminen ausschließen oder den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

(9) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Anbieterin unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der Interessen beider Parteien eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Ende nicht zugemutet werden kann. Die gesetzlichen Rechte beider Parteien bleiben unberührt; für die Abrechnung gilt § 16 Abs. 4 bis 7.

(10) Die Anbieterin ist keine Berufsgeheimnisträgerin im Sinne des § 203 StGB. Eine berufsrechtliche Schweigepflicht und ein Zeugnisverweigerungsrecht bestehen nicht.

§ 13

Personenbezogenheit und Teilnehmerzuordnung

(1) Die Teilnahme am Gruppenprogramm „Eigenregie“, an „Eigenregie 1:1“, an Einzelcoachings sowie die Nutzung des „Einzelcoaching – 5er-Pakets“ sind persönlich und ausschließlich durch die bei Vertragsschluss beziehungsweise vor Beginn der Leistung als Teilnehmer benannte Person in Anspruch zu nehmen.

(2) Der Anspruch auf Durchführung der Coaching-Leistungen ist ohne vorherige Zustimmung der Anbieterin nicht übertragbar, abtretbar oder gewerblich weiterveräußerbar. Die Zahlung durch eine andere Person bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Anbieterin kann einer Übertragung auf eine andere Person im Einzelfall vor Beginn der Leistung ausdrücklich zustimmen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.

(4) Weichen zahlende Person und Teilnehmer voneinander ab, hat die zahlende Person der Anbieterin vor Beginn der Leistung den vollständigen Namen und die E-Mail-Adresse des Teilnehmers mitzuteilen. Bis zur Bestätigung einer abweichenden Teilnehmerzuordnung durch die Anbieterin gilt die bestellende Person als Teilnehmer.

§ 14

Nutzungsrechte an Materialien

(1) Das physische Workbook sowie alle im Rahmen der Coaching-Angebote bereitgestellten Materialien, insbesondere Arbeitsblätter, Präsentationen, Handouts und vorläufig bereitgestellte PDF-Workbookseiten, sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Teilnehmer erhält an den ihm bereitgestellten Materialien ein einfaches, persönliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung für eigene persönliche Zwecke. Das Nutzungsrecht am physischen Workbook und an dauerhaft bereitgestellten Materialien besteht zeitlich unbeschränkt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das Eigentum am körperlichen Workbook richtet sich nach § 8 Abs. 5.

(3) Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Anbieterin in Textform dürfen die Materialien weder ganz noch teilweise vervielfältigt, veröffentlicht, bearbeitet, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht, an Dritte weitergegeben oder kommerziell genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die Übernahme in eigene oder fremde Programme, Kurse, Schulungen, Coachings oder Beratungsangebote.

(4) Die eigene berufliche Reflexion und Anwendung der im Coaching gewonnenen allgemeinen Erkenntnisse und Erfahrungen bleibt zulässig. Die gesetzlichen Schrankenbestimmungen des Urheberrechts bleiben unberührt.

§ 15

Verschiebung von Terminen und längerfristige Leistungshindernisse

(1) Kann ein Live-Termin aufgrund von Krankheit der Anbieterin, erheblichen technischen Störungen, höherer Gewalt oder einem sonstigen bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und von der Anbieterin nicht zu vertretenden Ereignis nicht stattfinden, ist die Anbieterin berechtigt, den Termin zu verschieben.

(2) Die Anbieterin wird den Teilnehmern einen angemessenen Ersatztermin anbieten. Dieser kann ausnahmsweise an einem anderen Wochentag oder zu einer anderen Uhrzeit stattfinden und soll nach Möglichkeit innerhalb der regulären Programmlaufzeit durchgeführt werden. Ist dies nicht möglich, kann der Ersatztermin innerhalb von zwei Wochen nach dem regulären Programmende stattfinden.

(3) Entfällt ein Termin ersatzlos, weil ein Ersatztermin nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums möglich ist, mindert sich der Programmbeitrag um den auf diesen Termin entfallenden Leistungsanteil. Weitergehende gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

(4) Kann die Anbieterin die geschuldete Leistung aufgrund eines länger andauernden, von ihr nicht zu vertretenden Ereignisses, insbesondere wegen schwerer Erkrankung, höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder erheblicher, nicht nur kurzfristiger technischer Störungen, nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erbringen, werden die Parteien sich zunächst um eine angemessene Anpassung der Durchführung bemühen.

(5) Ist eine angemessene Anpassung oder Nachholung nicht möglich, können beide Parteien den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Für die Abrechnung gilt § 16 Abs. 4 bis 7. Weitergehende gesetzliche Rechte der Parteien bleiben unberührt.

§ 16

Laufzeit, Beendigung und Abrechnung

(1) Das Gruppenprogramm „Eigenregie“ und „Eigenregie 1:1“ enden mit Ablauf der jeweils vereinbarten Programmlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

(2) Einzelcoachings enden mit vollständiger Durchführung des jeweils gebuchten Termins. Das „Einzelcoaching – 5er-Paket“ endet mit vollständiger Durchführung der fünf Coaching-Termine, spätestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Einlösefrist.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB sowie ein etwaiges gesetzliches Kündigungsrecht des Teilnehmers nach § 627 BGB bleiben unberührt. Kündigungen sollen zur Dokumentation in Textform erklärt werden. Gesetzliche Formerfordernisse und gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(4) Endet ein Vertrag vor Ablauf der Laufzeit oder der Einlösefrist durch wirksame Kündigung oder aus einem sonstigen Grund, steht der Anbieterin die Vergütung zu, die auf die bis zur Beendigung tatsächlich erbrachten Leistungen entfällt. Bereits gezahlte Beträge, die auf noch nicht erbrachte Leistungen entfallen, werden erstattet. Die Abrechnung erfolgt nach den Absätzen 5 und 6.

(5) Der auf das physische Workbook entfallende Vergütungsanteil beträgt 89,00 € einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Dieser Anteil umfasst die Bereitstellung des gedruckten Workbooks einschließlich der hierfür erforderlichen organisatorischen Abwicklung, Verpackung und Versand an eine Lieferadresse in Deutschland. Er wird bei einer Beendigung nach Übergabe des Workbooks nicht erstattet. Wurde das Workbook zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeliefert, wird hierfür kein Betrag angesetzt.

(6) Der übrige Programmbeitrag wird nach dem Verhältnis der Dauer der bis zur Beendigung von der Anbieterin tatsächlich durchgeführten Termine zur Gesamtdauer der nach § 2 für das jeweilige Angebot vorgesehenen Termine abgerechnet. Beim „Einzelcoaching – 5er-Paket“ bemisst sich der Anteil nach der Zahl der durchgeführten Termine.

(7) Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere ein Schadensersatzanspruch der Anbieterin nach § 628 Abs. 2 BGB, bleiben unberührt.

§ 17

Haftung

(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nachfolgend „Kardinalpflichten“, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.

§ 18

Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung der Anbieterin.

(2) Die Live-Gruppen-Calls und Einzelcoachings werden nicht aufgezeichnet.

§ 19

Schlussbestimmungen

(1) Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, insbesondere Terminabsagen, sollen zur Dokumentation in Textform erfolgen. Für den Widerruf gilt § 10 Abs. 2.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Ist der Teilnehmer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 20

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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