Rechtliches
Die Bedingungen für Programme, Gruppen-Calls und persönliche Begleitung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching- und Programmangebote
Anbieterin: Ines Katharina Appel, handelnd unter der Bezeichnung „IK. Selbstführung“
Fürstenrieder Straße 7, 80687 München
E-Mail: hallo@ikselbstfuehrung.de
Telefon: 0176 565 17348
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Teilnahme am Programm „Eigenregie“ (nachfolgend „Programm“) zwischen Ines Katharina Appel, Fürstenrieder Straße 7, 80687 München (nachfolgend „Anbieterin“), und dem jeweiligen Teilnehmer.
(2) Teilnehmer im Sinne dieser AGB können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Regelungen, die ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.
(3) Das Programm richtet sich an Teilnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Eine Buchung aus dem Ausland ist nicht möglich.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(5) Diese AGB gelten ausschließlich für das Programm „Eigenregie“. Für den Shop der Anbieterin sowie für einzeln gebuchte Coaching-Termine gelten gesonderte Bedingungen.
(6) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(1) Die Anbieterin führt unter der Bezeichnung „Eigenregie“ ein Begleitprogramm zur persönlichen Selbstführung durch, das über einen Zeitraum von zwölf Programmwochen (§ 6 Abs. 3) in einer festen Teilnehmergruppe (Kohorte) stattfindet.
(2) Der Vertrag ist ein Dienstvertrag. Die Anbieterin schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Leistungen, nicht den Eintritt eines bestimmten Ergebnisses.
(3) Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich die in § 3 beschriebenen Leistungen.
(1) Das Programm umfasst:
(2) Die Live-Termine finden über eine Videokonferenzplattform statt, derzeit über kMeet (Infomaniak). Die Anbieterin ist berechtigt, auf eine andere gängige Videokonferenzplattform zu wechseln, sofern dies für den Teilnehmer zumutbar ist und die Anforderungen nach Absatz 3 gewahrt bleiben. Der Teilnehmer wird über einen Wechsel rechtzeitig in Textform informiert.
(3) Die Gruppentermine werden als Live-Videokonferenzen mit zeitgleicher Bild- und Tonübertragung durchgeführt. Die Teilnehmer können während des gesamten Gruppentermins unmittelbar Fragen stellen und mit der Anbieterin sowie den übrigen Teilnehmern in Austausch treten. Die unmittelbare Rückfragemöglichkeit ist Bestandteil der geschuldeten Leistung.
Die Einzelgespräche finden grundsätzlich ebenfalls als Live-Videokonferenz statt. Soweit ein Einzelgespräch im Einzelfall einvernehmlich telefonisch oder in einem anderen synchronen Format durchgeführt wird, bleibt die unmittelbare Möglichkeit zur Rückfrage und zum persönlichen Austausch gewahrt.
(4) Die Vermittlung der Programminhalte und die inhaltliche Arbeit finden ausschließlich in den Live-Terminen statt.
(5) Nicht Bestandteil des Programms sind insbesondere:
(6) Die beiden Einzelgespräche nach Absatz 1 Buchstabe b sind fest integrierter Bestandteil des Gesamtprogramms. Sie werden weder gesondert angeboten noch gesondert vergütet und können nicht einzeln gebucht oder auf Dritte übertragen werden.
(7) Die Anbieterin ist berechtigt, sich zur Durchführung einzelner Termine qualifizierter Dritter zu bedienen. Die Verantwortung für die Leistungserbringung bleibt bei der Anbieterin.
(1) Der Teilnehmer erhält im Rahmen des Programms ein gedrucktes Workbook. Das Workbook dient der persönlichen Reflexion, der Bearbeitung von Übungen für sich selbst sowie der Mitschrift und Dokumentation der Inhalte aus den Live-Terminen. Es ist begleitendes Arbeitsmaterial und vermittelt die Programminhalte nicht eigenständig.
(2) Arbeitsergebnisse aus dem Workbook werden nicht eingereicht, nicht korrigiert und nicht bewertet. Eine Verpflichtung zur Bearbeitung besteht nicht.
(3) Das Workbook wird im Print-on-Demand-Verfahren produziert. Die Produktion wird veranlasst, sobald die Durchführung der Kohorte feststeht, frühestens jedoch nach Vertragsschluss; bei Vertragsschluss nach diesem Zeitpunkt unverzüglich nach Vertragsschluss.
(4) Das Workbook wird an die vom Teilnehmer im Bestellprozess angegebene Lieferanschrift innerhalb Deutschlands versandt und geht dem Teilnehmer bis zu dem im Bestellprozess sowie in der Buchungsbestätigung genannten Liefertermin zu, spätestens jedoch bis zum Starttermin der Kohorte.
Erfolgt der Vertragsschluss weniger als sieben Kalendertage vor dem Starttermin, kann die Zustellung nach dem Starttermin erfolgen. In diesem Fall wird der abweichende Liefertermin vor Vertragsschluss im Bestellprozess angegeben; das Workbook geht dem Teilnehmer in der Regel innerhalb von sieben Kalendertagen nach Vertragsschluss zu. Das Workbook ist begleitendes Arbeitsmaterial; die Teilnahme an den Live-Terminen ist auch vor seiner Zustellung möglich.
Bei außergewöhnlichen Verzögerungen in Produktion oder Versand wird die Anbieterin den Teilnehmer unverzüglich in Textform informieren. Versandkosten fallen nicht an.
(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine zutreffende und zustellfähige Lieferanschrift anzugeben und Änderungen unverzüglich in Textform mitzuteilen. Ist eine erneute Produktion oder Versendung erforderlich, weil der Teilnehmer eine unzutreffende Anschrift angegeben hat oder eine Sendung trotz ordnungsgemäßer Zustellung nicht angenommen wurde, kann die Anbieterin die tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten der erneuten Produktion und Versendung verlangen.
(6) Mit Aushändigung geht das Eigentum am Workbook auf den Teilnehmer über. Für Sachmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(1) Die Darstellung des Programms auf der Website der Anbieterin stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ nimmt der Teilnehmer dieses Angebot an. Der Vertrag kommt in diesem Zeitpunkt zustande.
(3) Die Anbieterin bestätigt den Vertragsschluss unverzüglich per E-Mail (Buchungsbestätigung).
(4) Der Vertragstext wird von der Anbieterin gespeichert und dem Teilnehmer nach Vertragsschluss gemeinsam mit diesen AGB und, sofern der Teilnehmer Verbraucher ist, der Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular per E-Mail in Textform übermittelt.
(1) Das Programm wird in Kohorten mit festen Startterminen durchgeführt.
(2) Der Starttermin, der Wochentag und die Uhrzeit der Gruppentermine, das voraussichtliche Ende der Laufzeit, der Liefertermin für das Workbook (§ 4 Abs. 4) sowie der Stichtag nach § 7 Abs. 2 werden vor Vertragsschluss bekannt gegeben und in der Buchungsbestätigung dokumentiert. Sie sind Vertragsinhalt.
(3) Die Laufzeit beginnt mit dem Starttermin der Kohorte und endet mit Ablauf der Woche, in der der zwölfte Gruppentermin stattfindet. Verschieben sich einzelne Termine aufgrund gesetzlicher Feiertage oder aus den in § 15 genannten Gründen, verlängert sich die Laufzeit entsprechend.
(4) Die Termine der beiden Einzelgespräche werden zwischen Anbieterin und Teilnehmer individuell vereinbart. Die Anbieterin stellt dem Teilnehmer hierfür Terminoptionen zur Verfügung. Der Teilnehmer soll das erste Einzelgespräch bis zum Ende der sechsten Programmwoche und das zweite Einzelgespräch bis zum Ende der elften Programmwoche anfragen.
Nicht innerhalb der Programmlaufzeit wahrgenommene Einzelgespräche verfallen nur, soweit die Anbieterin dem Teilnehmer innerhalb der Laufzeit auf dessen rechtzeitige Anfrage mindestens einen zumutbaren Termin angeboten hat und die Nichtwahrnehmung vom Teilnehmer zu vertreten ist. § 9 Abs. 3 bleibt unberührt.
(5) Eine Verlängerung der Laufzeit über den in Absatz 3 genannten Zeitpunkt hinaus findet nicht statt. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(1) Das Programm wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen durchgeführt. Die Teilnehmerzahl je Kohorte ist auf 12 Personen begrenzt. Ist die Höchstteilnehmerzahl für eine Kohorte erreicht, wird diese im Bestellprozess als ausgebucht gekennzeichnet und ist nicht mehr buchbar.
(2) Wird die Mindestteilnehmerzahl bis zu dem für die jeweilige Kohorte bekannt gegebenen Stichtag nicht erreicht, ist die Anbieterin berechtigt, den Start der Kohorte abzusagen oder auf einen späteren Termin zu verschieben. Der Stichtag liegt mindestens sieben Tage vor dem Starttermin. Die Anbieterin wird den Teilnehmer unverzüglich in Textform informieren.
(3) Im Fall des Absatzes 2 kann der Teilnehmer den angebotenen Ersatztermin annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Tritt er zurück, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und vollständig erstattet.
Hat der Teilnehmer das Workbook bereits erhalten, ist er verpflichtet, es innerhalb von 14 Tagen nach Zugang eines von der Anbieterin kostenfrei bereitgestellten Rücksendeetiketts an die Anbieterin zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten der Anbieterin. Die Erstattung erfolgt unabhängig vom Zugang der Rücksendung.
Kommt der Teilnehmer seiner Rücksendepflicht nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang einer Erinnerung in Textform nach und hat er dies zu vertreten, kann die Anbieterin Ersatz des ihr hierdurch tatsächlich entstandenen Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, sofern die Anbieterin die Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl nicht zu vertreten hat.
(1) Die Teilnahme an den Live-Terminen ist wesentlicher Bestandteil des Programms. Der Teilnehmer entscheidet über seine Teilnahme eigenverantwortlich; eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Die Folgen versäumter Termine regelt § 9.
(2) Für die Teilnahme benötigt der Teilnehmer eine ausreichend stabile Internetverbindung sowie ein internetfähiges Endgerät mit funktionsfähiger Kamera und funktionsfähigem Mikrofon. Für die Bereitstellung dieser technischen Voraussetzungen ist der Teilnehmer verantwortlich.
(3) Der Teilnehmer ist gehalten, die Termine für die Einzelgespräche rechtzeitig nach Maßgabe des § 6 Abs. 4 zu vereinbaren.
(4) Ist der Teilnehmer an einem vereinbarten Einzelgespräch verhindert, teilt er dies der Anbieterin unverzüglich, spätestens 24 Stunden vor dem Termin, in Textform mit.
(5) Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Ablauf der Gruppentermine nicht erheblich zu stören und sich gegenüber der Anbieterin und den übrigen Teilnehmern respektvoll zu verhalten.
(1) Die Live-Termine werden nicht aufgezeichnet. Ein Anspruch auf Aufzeichnungen oder auf die nachträgliche Bereitstellung von Termininhalten in Bild- oder Tonform besteht nicht.
(2) Versäumt der Teilnehmer einen Gruppentermin, besteht kein Anspruch auf eine Aufzeichnung oder auf eine vollständige Wiederholung des Gruppentermins. Die Anbieterin bietet dem Teilnehmer auf dessen Anfrage innerhalb der Programmlaufzeit eine Gelegenheit, die wesentlichen Inhalte in einem synchronen Nachholformat zu besprechen. Der Nachholtermin kann als Einzel- oder Gruppentermin stattfinden und dauert regelmäßig bis zu 30 Minuten.
Ein Nachholtermin setzt voraus, dass er innerhalb der verbleibenden Programmlaufzeit organisatorisch zumutbar durchgeführt werden kann. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bei einer von der Anbieterin zu vertretenden Nichtleistung bleiben unberührt.
(3) Sagt der Teilnehmer ein vereinbartes Einzelgespräch mindestens 24 Stunden vor dem Termin in Textform ab, vereinbaren die Parteien innerhalb der Programmlaufzeit einen Ersatztermin. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen gilt das Einzelgespräch als wahrgenommen, sofern der Teilnehmer die Verhinderung zu vertreten hat. Die Anbieterin kann freiwillig einen Ersatztermin anbieten; hierauf besteht kein Anspruch.
(4) Die Vergütungspflicht des Teilnehmers bleibt von versäumten Terminen unberührt.
(1) Die Höhe des Programmbeitrags ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website der Anbieterin angegebenen Preisangabe und wird im Bestellprozess vor Absenden der Bestellung ausgewiesen. Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Über den Programmbeitrag hinaus fallen keine weiteren Kosten an; der Versand des Workbooks innerhalb Deutschlands ist im Programmbeitrag enthalten. § 4 Abs. 5 und die gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben unberührt.
(3) Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen und vom Teilnehmer ausgewählten Zahlungsarten.
(4) Der Programmbeitrag ist mit Vertragsschluss fällig. Erfolgt die Zahlung nicht bereits im Bestellprozess, ist er innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Die Rechnung wird unverzüglich nach Vertragsschluss per E-Mail übersandt.
(5) Soweit eine Ratenzahlung über PayPal angeboten wird, kommt die Ratenzahlungsvereinbarung ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und PayPal nach Maßgabe der hierfür geltenden Bedingungen von PayPal zustande. PayPal ist insoweit Kreditgeber. Auf die Bedingungen von PayPal wird im Bestellprozess gesondert hingewiesen. Die Laufzeit der Ratenzahlung richtet sich nach der Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und PayPal. Aufschläge für die Ratenzahlung durch die Anbieterin werden nicht erhoben.
(1) Gerät der Teilnehmer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Befindet sich der Teilnehmer mit einem fälligen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Betrag nach Zahlungserinnerung in Textform und Ablauf einer angemessenen Nachfrist weiter in Verzug, kann die Anbieterin die noch nicht erbrachten Leistungen bis zum Ausgleich des Rückstands zurückhalten.
(3) Eine Zurückhaltung nach Absatz 2 erfolgt nur, soweit sie unter Berücksichtigung des Umfangs des Zahlungsrückstands und der beiderseitigen Interessen angemessen ist. Die Anbieterin wird den Teilnehmer vor der Zurückhaltung in Textform informieren.
(4) Gleicht der Teilnehmer den Rückstand aus, kann er ab diesem Zeitpunkt wieder an den noch ausstehenden Terminen teilnehmen. Für Gruppentermine, die während einer berechtigten Zurückhaltung stattgefunden haben, besteht kein Anspruch auf eine vollständige Wiederholung oder individuelle Nachholung. Eine Gelegenheit nach § 9 Abs. 2 kann die Anbieterin auch in diesem Fall anbieten. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.
(5) Gesetzliche Rechte beider Parteien, insbesondere das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten zu Voraussetzungen, Fristbeginn, Ausübung und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung sowie dem Muster-Widerrufsformular, die dem Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Verfügung gestellt und nach Vertragsschluss in Textform übermittelt werden.
(2) Soweit die Anbieterin auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung von Dienstleistungen beginnt, informiert sie den Verbraucher gesondert über die Voraussetzungen eines gesetzlichen Wertersatzanspruchs. Das ausdrückliche Verlangen wird gesondert eingeholt und dokumentiert.
(3) Der Widerruf ist gegenüber der Anbieterin durch eindeutige Erklärung auszuüben. Der Verbraucher kann hierfür das bereitgestellte Muster-Widerrufsformular oder die auf der Website der Anbieterin bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion verwenden; deren Verwendung ist nicht vorgeschrieben.
(4) Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, persönliche Informationen, die andere Teilnehmer im Rahmen des Programms mitteilen, vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten offenzulegen. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Programms hinaus fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten sowie die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater bleiben unberührt.
(2) Die Anfertigung von Bild-, Ton- oder Bildtonaufnahmen der Live-Termine sowie von Bildschirmaufnahmen durch den Teilnehmer ist nicht gestattet.
(3) Die Anbieterin fertigt keine Aufzeichnungen der Live-Termine an.
(4) Die Bewertung des Programms sowie die Schilderung eigener Erfahrungen bleiben dem Teilnehmer unbenommen, soweit dabei keine personenbezogenen Informationen anderer Teilnehmer offengelegt werden.
(1) Das Workbook sowie die im Rahmen des Programms bereitgestellten Materialien und die verwendeten Methoden und Darstellungen sind, soweit sie Werkcharakter aufweisen, urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Teilnehmer erhält an den Inhalten des Workbooks und den weiteren bereitgestellten Materialien ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene, nicht kommerzielle Zwecke. Das Eigentum am körperlichen Workbook richtet sich nach § 4 Abs. 6.
(3) Nicht gestattet ist ohne vorherige Zustimmung der Anbieterin in Textform die über die persönliche Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Weitergabe wesentlicher Inhalte des Workbooks oder sonstiger bereitgestellter Materialien.
Ebenfalls nicht gestattet ist, die Materialien ganz oder in wesentlichen Teilen für eigene oder fremde Programme, Kurse, Schulungen, Coachings oder Beratungsangebote zu übernehmen, zu vervielfältigen oder bereitzustellen. Die eigene berufliche Reflexion und Anwendung der im Programm gewonnenen allgemeinen Erkenntnisse und Erfahrungen bleibt zulässig.
(4) Die gesetzlichen Schrankenbestimmungen des Urheberrechts bleiben unberührt.
(1) Die Anbieterin kann einzelne Termine verschieben, wenn ein wichtiger Grund die Durchführung zum vereinbarten Zeitpunkt erheblich erschwert oder unmöglich macht. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Erkrankung der Anbieterin, einem nicht kurzfristig behebbaren erheblichen technischen Ausfall oder einer behördlichen Anordnung vor.
(2) Die Anbieterin informiert die Teilnehmer über die Verschiebung unverzüglich in Textform und bietet einen für die Teilnehmer zumutbaren Ersatztermin innerhalb der Programmlaufzeit an.
(3) Entfällt ein Termin ersatzlos, weil ein Ersatztermin innerhalb der Programmlaufzeit nicht möglich ist, mindert sich der Programmbeitrag um den auf diesen Termin entfallenden Leistungsanteil. Weitergehende gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.
(4) Ist die Anbieterin aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund länger als drei zusammenhängende Wochen an der Durchführung des Programms gehindert, verlängert sich die Laufzeit um die Dauer der Verhinderung, soweit den Teilnehmern dies zumutbar ist. Ist eine Fortsetzung nicht möglich oder nicht zumutbar, können beide Parteien den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die Abrechnung richtet sich nach § 16 Abs. 6.
(1) Der Vertrag endet mit Ablauf der Laufzeit nach § 6 Abs. 3, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB sowie ein etwaiges gesetzliches Kündigungsrecht des Teilnehmers nach § 627 BGB bleiben unberührt.
(3) Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch die Anbieterin kann insbesondere vorliegen, wenn der Teilnehmer
(4) Soweit die Pflichtverletzung abhilfefähig ist, setzt eine Kündigung grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung oder eine erfolglos gesetzte angemessene Frist zur Abhilfe voraus. Dies gilt nicht, wenn die Abmahnung oder Fristsetzung wegen der Schwere der Pflichtverletzung oder aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform.
(6) Endet der Vertrag vor Ablauf der Laufzeit durch wirksame Kündigung, erhält die Anbieterin nur die Vergütung, die auf die bis zum Wirksamwerden der Kündigung tatsächlich erbrachten Leistungen entfällt. Bereits gezahlte Beträge, die auf noch nicht erbrachte Leistungen entfallen, werden erstattet. Die Abrechnung erfolgt nach den folgenden Absätzen.
(7) Der auf das Workbook entfallende Vergütungsanteil beträgt 89,00 € einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und entspricht den Kosten seiner Herstellung und Versendung. Dieser Anteil wird nicht erstattet, soweit das Workbook dem Teilnehmer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bereits übergeben wurde. Wurde das Workbook zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeliefert, wird hierfür kein Betrag angesetzt.
(8) Der übrige Programmbeitrag wird nach dem Verhältnis der Dauer der bis zum Wirksamwerden der Kündigung von der Anbieterin tatsächlich durchgeführten Gruppen- und Einzeltermine zur Gesamtdauer der nach § 3 Abs. 1 Buchstaben a und b vorgesehenen Gruppen- und Einzeltermine abgerechnet.
(9) Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere ein Schadensersatzanspruch der Anbieterin nach § 628 Abs. 2 BGB, bleiben unberührt.
(1) Das Programm dient der persönlichen Selbstführung und Entwicklung. Es ersetzt keine ärztliche, psychotherapeutische oder psychologische Behandlung und keine Rechts- oder Steuerberatung.
(2) Die Anbieterin schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Leistungen, nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolges. Die Umsetzung der im Programm erarbeiteten Inhalte liegt in der Verantwortung des Teilnehmers.
(3) Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(5) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus der Übernahme einer Garantie bleiben von den Absätzen 3 und 4 unberührt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
(7) Die Anbieterin haftet nicht für Störungen, die ausschließlich auf einer unzureichenden Internetverbindung, einem ungeeigneten Endgerät oder einer fehlerhaften technischen Ausstattung des Teilnehmers beruhen. Dies gilt nicht, soweit die Störung von der Anbieterin, ihren Erfüllungsgehilfen oder einer von ihr eingesetzten technischen Infrastruktur zu vertreten ist.
(1) Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu den Rechten des Teilnehmers und zu den eingesetzten Dienstleistern ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Anbieterin.
(1) Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, insbesondere Kündigungen und Absagen, bedürfen der Textform. Für den Widerruf gilt § 12 Abs. 3.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ist der Teilnehmer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.